Bildungspaket

"Antrag für Bildungs- und Teilhabepaket“ laden

In Betracht kommen Kinder, bei denen das Klassenziel (Versetzung) gefährdet ist und eine Verbesserung nur mit Hilfe einer zusätzlichen außerschulischen Lernförderung (Nachhilfe) kurzfristig erreicht werden kann. Wenn eine außerschulische Lernförderung notwendig ist, werden die angemessenen Kosten hierfür übernommen.

So funktioniert es:
So funktioniert es: Der Antrag muss im Jobcenter Neuburg-Schrobenhausen oder der Sozialhilfeverwaltung im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen eingereicht werden.

Mit der Beantragung eines Zuschusses zur Lernförderung erhalten Sie einen Vordruck, in dem Sie sich von der Schule die Notwendigkeit der Lernförderung in bestimmten Fächern bestätigen lassen. Diese Bestätigung erfordert neben Angaben zu dem Fach auch Angaben über den Zeitraum, in dem die Schwächen aller Voraussicht nach beseitigt werden können. Zusätzlich ist eine Einschätzung des Fachlehrers erforderlich, dass das Erreichen des Klassenziels gefährdet ist.

Auf Basis dieser Einschätzung entscheidet Ihr Sachbearbeiterin der Grundsicherung über die Gewährung dieser Leistung. Hierzu legen Sie bitte ein Angebot der SchülerNachhilfe Schrobenhausener Land vor. Eine der beiden Behörden wird dann die Abrechnung der Kosten direkt mit der SchülerNachhilfe Schrobenhausener Land übernehmen. Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen des Formulars!